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So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge

Der Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge ist leichter als gedacht. Wenn du einen Anspruch auf die Arbeitgeberleistungen
zur bAV hast, musst du nur noch deinen Chef überzeugen und anschließend eine Anfrage beim Versicherer stellen – das war´s.
Alles Weitere übernimmt der Arbeitgeber für dich.

1. Anspruch prüfen

Dein Arbeitgeber muss immer dann einen Beitrag zahlen, wenn eine Tarifbindung besteht. Dann gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Möglichkeiten:

Direkte Tarifbindung

Du bist Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und dein Chef ist Mitglied im Arbeitgeberverband.

Indirekte Tarifbindung

Dein Arbeitsvertrag nimmt Bezug auf die gültigen Tarifverträge – dann besteht ebenfalls Tarifbindung.

Wichtig: Selbst wenn keine direkte oder indirekte Tarifbindung besteht, kannst du mit deinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge vereinbaren und von finanziellen Vorteilen profitieren!

Vielleicht helfen dir unsere FAQs weiter. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur bAV und Entgeltumwandlung.

Noch nicht sicher?

Anspruch prüfen für Mitglieder

Die telefonische Rechtsberatung für Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. unterstützt dich gern. Du erreichst sie unter:

0234 77728-0

Sprechzeiten
Mo.–Mi. 11.00–15.30 Uhr,
Fr. 10.00–13.00 Uhr

Noch kein Mitglied?

Dann tritt jetzt dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. bei und sichere dir Unterstützung in allen arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten wie z. B. der bAV. Auf unserer Website kannst du ganz einfach Mitglied werden.

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2. Arbeitgeber ansprechen

Viele Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. haben es vorgemacht: Sie sind bereits über eine betriebliche Altersvorsorge abgesichert. Hier berichtet eine Zahnmedizinische Fachangestellte, wie sie ihren Arbeitgeber von einem Einstieg in die bAV überzeugen konnte. Schließlich lohnt sie sich auch für deinen Chef: Er steigert nicht nur die Motivation seiner Mitarbeiterinnen, sondern genießt auch sozialversicherungs- und steuerrechtliche Vorteile. Schau einfach mal in das Interview hinein. Bestimmt kannst du einige Argumente im Gespräch mit deinem Chef nutzen.

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3. Anfrage stellen

Du bist mit deinem Arbeitgeber übereingekommen, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen oder ein Beratungsgespräch zu vereinbaren? Dann fehlt nur noch die entsprechende Online-Anfrage. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. empfiehlt die GesundheitsRente, eine betriebliche Altersvorsorge, speziell für alle, die einen medizinischen Fachberuf ausüben. Sie wurde von der Deutschen Ärzteversicherung gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank entwickelt.

So einfach geht`s

Du hast Interesse?! Schick uns einfach eine E-Mail mit deinen Adress- und Kontaktdaten und wir sorgen dafür, dass du gut beraten wirst. Mit deiner E-Mail erklärst du dich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.

ZUR ANFRAGE

  • * Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen, wird an einigen Stellen des Textes nur die männliche oder weibliche Form genannt.
    Die jeweils andere Form ist gleichermaßen gemeint.